Gehaltsabrechnung

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitnehmer für die geleistete Arbeit zu entlohnen und eine monatliche Gehalts- oder Lohnabrechnung anzufertigen. Für gewerbliche Arbeitnehmer ist dies die Lohnabrechnung; für Mitarbeiter der Verwaltung und Administration die Gehaltsabrechnung. Der Unterschied besteht darin, dass eine Lohnabrechnung bei Stundenlohn-Vereinbarung variabel ist; eine Gehaltsabrechnung ist dies nicht; sie bleibt immer gleich, egal wie viel Arbeitstage der jeweilige Monat hat.

Textform

Die Gehaltsabrechnung ist in Textform in der Form zu erstellen, dass sie für jeden Arbeitnehmer verständlich und transparent ist. Der Inhalt einer Gehaltsabrechnung beinhaltet das vereinbarte oder tarifliche Grundgehalt, Zulagen des Arbeitgebers, Sachbezüge und die gesetzlichen Abzüge von Lohn-, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag sowie Sozialabgaben (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung).

Beispiel einer Gehaltsabrechnung

Nachfolgendes ist ein Beispiel, wie eine Gehaltsabrechnung aussehen kann:

Vereinbartes oder tarifliches Grundgehalt
+ Sachbezüge
+ Vermögenswirksame Leistungen (Beteiligung durch Arbeitgeber)
+ betriebliche Altersvorsorge (wenn gewährt)
Gesamtbruttogehalt
– Betriebliche Altersvorsorge (wenn gewährt)
Sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt
– Steuerfreibeträge
– betriebliche Altersvorsorge (wenn gewährt)
Steuerpflichtiges Bruttogehalt
– Lohnsteuer gemäß Lohnsteuerbescheinigung (Steuerklasse)
– Kirchensteuer (wenn Arbeitnehmer einer Kirche angehört)
– Solidaritätszuschlag
– Krankenversicherung (nur Arbeitnehmeranteil)
– Rentenversicherung (nur Arbeitnehmeranteil)
– Arbeitslosenversicherung (nur Arbeitnehmeranteil)
– Pflegeversicherung (nur Arbeitnehmeranteil)
– Beitragszuschlag Pflegeversicherung (wenn Arbeitnehmer keine Kinder hat)
Nettogehalt
– Sachbezüge
– Vermögenswirksame Leistungen (Arbeitnehmer)
– Persönliche Abzüge (Arbeitgeberdarlehen, Pfändung o. ä.)
+ eventuelle abgabenfreie Aufwandsentschädigungen

Auszuzahlendes Gehalt

Weitere Angaben sind bei der Gehaltsabrechnung nicht zulässig. Dies betrifft nicht die Daten des Arbeitnehmers sowie die des Arbeitgebers, die ebenfalls auf der Gehaltsabrechnung ihren Platz haben. Außerdem bilden arbeitsvertragliche, tarifliche oder individuelle Bestimmungen wie Betriebsvereinbarungen sowie gesetzliche Vorschriften Ausnahmen.

Zusammenfassung

Diese Form der Gehaltsabrechnung ist für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer erstellt. Das Gesetz definiert den Arbeitnehmer mit § 1 Abs.1 LStDV (Lohnsteuerdurchführungs-Verordnung). Unter dem Begriff Arbeitnehmer verbergen sich die Steuerpflichtigen, die im Betrieb fest eingegliedert und weisungsgebunden sind. Ihrem Arbeitgeber stellen sie ihre Arbeitskraft zur Verfügung und erhalten dafür ein regelmäßiges Gehalt, haben Anspruch auf Gehaltsfortzahlen, wenn sie krank oder im Urlaub sind. Arbeitnehmer haben weder Unternehmerinitiative noch sind sie bereit, das Unternehmerrisiko zu tragen. Arbeitnehmer erhalten ihr Gehalt für ihre Arbeitskraft, wobei ein Arbeitserfolg keine Rolle spielt.

Arbeitsentgelt

Das Gehalt besteht aus dem vereinbarten Arbeitsentgelt, Zulagen des Arbeitgebers und Sachbezügen wie privat Nutzung von Firmenfahrzeugen. Diese Elemente sind steuer- und sozialversicherungspflichtig. Daneben gibt es eine Reihe abgabenfreier Bezüge. Ausführliche Informationen finden Sie bei Formblitz.