Definition Gehalt

Alle Einnahmen in Form von Arbeitsentgelt, egal ob in Geld oder der Geldwert von Sachbezügen, zählt zum Gehalt eines Angestellten. Dabei ist es nicht relevant, ob das Entgelt aus dem aktuellen Arbeitsverhältnis stammt oder aus Arbeitsverhältnissen, welche seit Längerem beendet sind. Auch ist es nicht wichtig, in welchen Zeitabständen die Zahlungen erfolgen. Dies können sowohl laufende Zahlungen als auch einmalige sein. Ebenfalls ohne Bedeutung ist es, wie die Zahlungen bezeichnet werden und ob der Angestellte auf die Zahlungen einen Rechtsanspruch hat.
Fakt ist: Der Faktor Arbeit geht jedem Gehalt geht wie bei Arbeitslohn voraus. Für seine Arbeit erhält der Arbeitnehmer ein Entgelt; bei Mitarbeitern in der Verwaltung und Administration bezeichnet man dieses als Gehalt. Dieses basiert immer ein unverändertes monatliches Grundgehalt zuzüglich Zulagen des Arbeitgebers. Die Höhe des Gehalts bestimmen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit dem Arbeitsvertrag, wobei sie gesetzlichen und tarifvertraglichen Bestimmungen beachten.

Zuwendungen

Zuwendungen, die der Arbeitgeber dem Angestellten beispielsweise zur Hochzeit oder Geburt eines Kindes gewährt, fallen nicht unter die Bezeichnung Arbeitsentgelt. Für Aufmerksamkeiten dieser Art bestimmt der Gesetzgeber einen Freibetrag von 40 Euro. Überschreitet die Zuwendung diesen Betrag, wird die Zuwendung steuerpflichtig. Geldgeschenke gehören immer zum Arbeitslohn und sind abgabenpflichtig.
Gehalt

Grundgehalt

Das Gehalt enthält das vereinbarte oder tarifliche Grundgehalt. Betriebliche Zusatzleistungen zählen abgabepflichtig zum Gehalt. Gehalt und Zuwendungen bilden das Gesamtbrutto-Gehalt. Nicht alle Komponenten des Gehalts unterliegen der Abgabenpflicht. Es gibt Ausnahmen wie

• Zuschüsse für Kinderbetreuung
• Warengutscheine
• Fort- und Weiterbildung
• Unterstützung in Notfällen
• Belegschaftsrabatte
• Umzugskosten sowie
• Berufskleidung.

Sachbezüge

Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 und 9 EStG dürfen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Sachbezüge bis zu einem Betrag von monatlich 44 Euro. Diese Zusatzleistungen unterliegen nicht der Steuer- und Sozialversicherungspflicht, so entschied der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main vom 10. Oktober 2012 (Az. S 2297b A – 1-St 222). Mehr Informationen zu steuerfreien Bezügen finden Sie bei Formblitz.

Was versteht man unter Sachbezüge?

Unter Sachbezüge versteht man beispielsweise

• günstige Werkswohnung
• verbilligtes Essen (Kantine) oder Essensmarken
• Privatnutzung von firmeneigenen Fahrzeugen.
Bruttogehalt

Sachbezüge, welcher Art auch immer, fließen in das Bruttogehalt der Arbeitnehmer. Nach dem Einkommenssteuergesetz gelten Sachbezüge als nicht in Geld gegebene Einnahmen. Für die erhaltenen Sachbezüge legt § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG fest, die Sachen mit dem am Abgabeort ortsüblichen Endpreis zu bewerten. Dieser Endpreis ist ein Bruttopreis, der die gesetzliche Umsatzsteuer beinhaltet. Entsteht zwischen dem Sachbezug und dem Endpreis eine Differenz, stellt diese den Sachbezug dar. Auch gilt die Freigrenze von monatlich 44 Euro.