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Arbeitgeber haben die Pflicht, ihre Arbeitnehmer zu entlohnen. Die Entlohnung erfolgt unterschiedlich zwischen den gewerblichen Mitarbeitern und den kaufmännischen und technischen Mitarbeitern. Viele der gewerblichen Mitarbeiter erhalten nach den bestehenden Tarifverträgen einen Monatslohn, andere arbeiten auf der Basis von Stundenlohn. Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis beziehen ein Gehalt, das entweder auf den tariflichen Vorgaben basiert oder zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde. Das Gehalt ist ebenso wie der Lohn zum Monatsende oder zum 15. eines Monats fällig.

Grundgehalt

Das Grundgehalt bleibt immer gleich, egal wie viel Arbeitstage der jeweilige Monat hat. Viele Arbeitgeber bezahlen Leistungsprämien, deren Höhe von Abteilungsleitern anhand vergebener Punkte bestimmt wird. Diese sind steuerlich- und sozialversicherungspflichtig und werden dem Grundgehalt dazugerechnet. Weitere Zusatzleistungen des Arbeitgebers sind beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Fahrtkostenerstattung sowie Sachbezüge wie Nutzung des Dienstwagens.

Eine ordentlichgemäße Gehaltsabrechnung beinhaltet:

• Grundgehalt
• steuer- und sozialversicherungspflichtige Zusatzleistungen
• Lohnsteuer mit Solidaritätszuschlag
• Kirchensteuer, sofern der Mitarbeiter einer Kirche angehört
• Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung).

Tarifpartner

Nachdem die Tarifpartner mehrheitlich für gewerbliche Mitarbeiter ein monatliches Entgelt vereinbarten, gibt es bei Abrechnung zwischen Gehalt und Lohn kaum Unterschiede. Das gilt ebenfalls für geleistete Überstunden, welche die meisten Unternehmen in Freizeit ausgleichen. Sie nutzen die Vorteile, welche Gleitzeit mitbringt und vermeiden starre Arbeitszeiten. Die Auszahlung von Überstunden erfolgt selten; meist dann, wenn das Gleitzeitkonto keine weiteren Stunden zulässt und betriebliche Interessen für Mehrarbeitsstunden vorhanden sind. Auch wenn der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis gekündigt hat und sein Gleitzeitkonto nicht durch freie Tage ausgleichen kann. Ausbezahlte Überstunden zählen zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Bruttogehalt, weshalb die Mehrzahl der Arbeitnehmer das Gleitzeitkonto durch freie Tage ausgleicht.

Angaben

Wie bei allen Geschäftsbriefen ist auch bei der Gehaltsabrechnung der Angaben des Unternehmens üblich. Weiterhin steht der abgerechnete Monat sowie das Datum, an dem die Abrechnung erstellt wurde. Auch die Daten des Mitarbeiters finden auf der Abrechnung Platz. Diese sind:

• Personalnummer
• Eintrittdatum
• Name und Anschrift
• Geburtsdatum
• Steuer-Identitätsnummer
• Steuerklasse
• Kinderfreibeträge
• Resturlaub.
Das Nettogehalt errechnet sich wie folgt:
• Bruttogehalt
• zuzüglich Zusatzleistungen
• zuzüglich Sachbezüge
• abzüglich Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
• abzüglich Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung)
• abzüglich genommener Gehaltsvorschuss.

Bankverbindung

Weiterhin enthält die Gehaltsabrechnung die Bankverbindung des Mitarbeiters, auf die das Gehalt überwiesen wird. Darunter folgen Sozialversicherungs-Schlüssel, Sozialversicherungs-Nummer, die Krankenkasse sowie die Betriebsnummer des Unternehmens.
Während die Lohnsteuer in vollem Umfang zulasten des Arbeitnehmers geht, beteiligt sich der Arbeitgeber an den Beiträgen zur Sozialversicherung. Weitere Infos zur Gehaltsabrechnung stehen bei Formblitz zur Verfügung.